Energieberatung Helena Ratke
Vor-Ort-Beratung
Ihr Nutzen
Förderung
Energieausweis

 Energiepass - Energieausweis

Eigentümer und Vermieter sind seit Juli 2008 bzw. Januar 2009 verpflichtet, dem potentiellen Mieter oder Käufer auf Verlangen den Energieausweis für ihr Gebäude vorzulegen.

Bei Wohngebäuden der Baujahre bis 1965 muss seit dem 1. Juli 2008 der Energieausweis (Energiepass) zugänglich gemacht werden. Für später errichtete Wohngebäude (nach 1965) sowie für alle sonstigen Gebäude muss seit dem 1. Januar 2009 der Energieausweis zugänglich gemacht werden.

Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig.

Der bedarfsorientierte Energieausweis stellt den nach Normbedingungen berechneten Energiebedarf eines Gebäudes dar. Zusätzlich werden energetische Schwachstellen und die Energieeinsparung nach einer Modernisierung aufgezeigt.

Die Kosten für den Energieausweis richten sich nach Größe und Geometrie des Gebäudes. Gerne erstelle ich ein Angebot für ihr Gebäude.

WillkommenEnergieberatungWer berät SieEnergiespartippsNützliche LinksKontaktImpressum